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Friedhof

Jahresgebühren für die Instandhaltung und Pflege des Friedhofes ab 01.01.2018:

  • Einzelgrab: 12,00 €
  • Familiengrab: 24,00 €
  • Urnengrab: 24,00 €

Konzessionsgebühr für die Dauer von 15 Jahre:

  • Einzelgrab: 124,00 €
  • Familiengrab: 248,00 €
  • Urnengrab: 248,00 €

Der Friedhof (alter und neuer Teil) ist Eigentum der Gemeinde und wird von der vom Gemeinderat ernannten Kommission geführt.

Zuständigkeit der Kommission:

  • Ordnung der Grabstätten (Ausmaß und Reihenfolge)
  • Gestaltung der Grabmale
  • Genehmigung der vorgelegten Pläne
  • Überwachung der Ausführung laut Richtlinien der Gemeindefriedhofsordnung

30.12.2022